Allgemeine Geschäftsbedingungen

Georg Krewenka gültig für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen

1. Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Georg Krewenka abschließt – unabhängig davon, ob der Vertragspartner Verbraucher:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder Unternehmer:in im Sinne des Unternehmensgesetzbuches („UGB“) ist. Soweit einzelne Bestimmungen nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies bei der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich angeführt („Für Verbraucher:innen“ bzw. „Für Unternehmer:innen“).

1.2    Diese AGB gelten insbesondere für: Fotografie- und Filmproduktionsleistungen, Trainertätigkeiten (Outdoor-Training sowie Fachtraining/Teamentwicklung), Einzelcoaching als Mentaltrainer sowie Leistungen der Lebens- und Sozialberatung in Ausbildung unter Supervision (siehe Punkt 11).

1.3    Georg Krewenka erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Auch künftige Aufträge werden unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Fassung abgewickelt.

1.4    Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, Georg Krewenka hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) gehen dieser AGB vor.

2. Vertragspartner und Kontakt

Georg Krewenka

Franz Schubert Straße 6a/5/22

A-2345 Brunn am Gebirge, Österreich

Telefon: +43 664 7503 0442

E-Mail: georg@krewenka.com

Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, Berufsfotografie

GISA-Zahl: 13698416, 13758325

Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Mödling

2.1    Hinweis zur Lebens- und Sozialberatung: Die Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater wird derzeit im Rahmen einer Ausbildung unter Supervision ausgeübt („Lebens- und Sozialberater in Ausbildung unter Supervision“, kurz „LSB i.A.u.S.“). Die entsprechende Gewerbeanmeldung nach § 119 GewO befindet sich in Vorbereitung. Nähere Angaben werden ergänzt, sobald diese vorliegt.

3. Leistungen im Überblick

3.1    Georg Krewenka erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Fotografie- und Filmproduktion
  • Trainertätigkeit: Outdoor-Training (als Outdoor-Trainer) sowie Fachtraining/Teamentwicklung für Unternehmen und Gruppen
  • Einzelcoaching als Mentaltrainer
  • Leistungen der Lebens- und Sozialberatung in Ausbildung unter Supervision (LSB i.A.u.S.) – siehe Punkt 2.1 und Punkt 11

3.2    Der konkrete Leistungsumfang, die Dauer und der Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von Georg Krewenka zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.3    Bei allen beratenden, coachenden und trainierenden Leistungen (Trainertätigkeit, Einzelcoaching, Lebens- und Sozialberatung) schuldet Georg Krewenka die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs (z. B. eine bestimmte Leistungssteigerung, Verhaltensänderung oder ein bestimmtes Ergebnis).

4. Vertragsabschluss

4.1    Darstellungen der Leistungen auf der Webseite von Georg Krewenka sowie in sonstigen Unterlagen sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.

4.2    Ein gültiger Vertragsabschluss erfordert die ausdrückliche Annahme eines vom Vertragspartner erteilten Auftrags oder die Legung eines verbindlichen Angebots durch Georg Krewenka bzw. dessen ausdrückliche Bestätigung einer Buchung (z. B. per Auftragsbestätigung oder E-Mail).

4.3    Vertragssprache ist Deutsch.

5. Preise und Zahlung

5.1    Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbraucher:innen verstehen sich die angegebenen Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmer:innen verstehen sich Preise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2    Die Rechnungslegung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unmittelbar nach Erbringung der Leistung. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Leistungen, die mehrere Teilleistungen umfassen, ist Georg Krewenka berechtigt, nach jeder einzelnen Teilleistung Rechnung zu legen.

5.3    Für Unternehmer:innen: Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) samt Zinseszinsen. Für Betreibungskosten gebührt eine Pauschale von EUR 40,- (§ 458 UGB); die Geltendmachung weiterer notwendiger Mahn- und Inkassospesen bleibt vorbehalten. Georg Krewenka ist im Falle des Zahlungsverzugs nicht verpflichtet, die eigene Leistung zu erbringen, solange der Verzug andauert, und kann sämtliche offenen Forderungen fällig stellen bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

5.4    Für Verbraucher:innen: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. Die Geltendmachung notwendiger und zweckentsprechender Mahn- und Inkassokosten im gesetzlichen Rahmen bleibt vorbehalten.

6. Aufrechnung

6.1    Für Unternehmer:innen: Der Vertragspartner kann nur mit gerichtlich festgestellten oder von Georg Krewenka ausdrücklich anerkannten Forderungen gegen Forderungen von Georg Krewenka aufrechnen.

6.2    Für Verbraucher:innen: Diese Einschränkung gilt nur, soweit sie mit § 6 Abs 1 Z 8 KSchG vereinbar ist; im Übrigen bleibt das gesetzliche Aufrechnungsrecht von Verbraucher:innen unberührt.

7. Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen (FAGG)

7.1    Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, E-Mail, Telefon, Videocall) geschlossen, steht Verbraucher:innen ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

7.2    Rücktrittsfrist: 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.

7.3    Der Rücktritt ist formfrei möglich, z. B. per E-Mail an georg@krewenka.com.

7.4    Wünscht die/der Verbraucher:in ausdrücklich, dass Georg Krewenka bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, und tritt sie/er danach zurück, ist ein anteiliges Entgelt für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu zahlen.

7.5    Bereits geleistete Zahlungen werden binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung rückerstattet, abzüglich eines allfälligen anteiligen Entgelts nach Punkt 7.4.

8. Termine, Verschiebungen und Absagen

8.1    Vereinbarte Einzeltermine (Coaching-, Beratungs- oder Trainingssessions) können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne Absage gilt der Termin als konsumiert bzw. wird das vereinbarte Honorar für den Termin verrechnet, sofern Georg Krewenka den frei gewordenen Termin nicht anderweitig vergeben kann. Nachweislich unverschuldete Notfälle werden kulant behandelt.

8.2    Muss Georg Krewenka einen Termin absagen (z. B. wegen Krankheit oder technischer Störung), wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.3    Für Trainingstage bzw. Outdoor-Erlebnisse mit fixem Termin (z. B. Firmen-Teamevents) gelten die im jeweiligen Angebot gesondert vereinbarten Stornobedingungen.

9. Besondere Bestimmungen: Fotografie- und Filmleistungen

9.1    Georg Krewenka stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers bzw. Herstellers von Laufbildwerken zu (§§ 3 Abs 2, 4, 73ff UrhG). Damit geht auch das ausschließliche Recht einher, die Werke zu verwerten. Bewilligungen zur Nutzung und Veröffentlichung von Werken bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Werknutzungsbewilligung) durch Georg Krewenka. Der Vertragspartner erwirbt eine einfache, nicht abtret- oder übertragbare Erlaubnis, die Lichtbilder oder Laufbildwerke für den ausdrücklich vereinbarten Zweck zu verwenden.

9.2    Der Umfang der Werknutzungsbewilligung ist in der Leistungsbeschreibung festzuhalten. Mangels Vereinbarung wird die Bewilligung nur für den bekanntgegebenen Zweck erteilt, jedenfalls nicht für Werbung jeglicher Art. In zeitlicher, örtlicher und technischer Hinsicht wird die Bewilligung auf das für die Veröffentlichung unbedingt notwendige Maß beschränkt.

9.3    Eine Veränderung des Lichtbildes oder des Laufbildwerks ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch Georg Krewenka zulässig.

9.4    Eine erteilte Werknutzungsbewilligung setzt zu ihrem Wirksamwerden die vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars voraus.

9.5    Georg Krewenka ist als Hersteller der Lichtbilder und Laufbildwerke bei jeder Verwendung durch den Vertragspartner zu nennen und die Veröffentlichung mit © Georg Krewenka zu versehen. Diese Verpflichtung kann durch Vereinbarung abbedungen werden.

10. Besondere Bestimmungen: Trainertätigkeit (Outdoor-Training & Fachtraining/Teamentwicklung)

10.1    Georg Krewenka verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung eingesetzter Leistungsträger (beauftragter Dritter) nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

10.2    Outdoor-Trainings und Teamentwicklungsformate können mit körperlicher Aktivität und Aufenthalt im Freien verbunden sein. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko der Teilnehmer:innen; bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind Georg Krewenka vor Beginn des jeweiligen Formats mitzuteilen.

10.3    Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er für Honorare und Drittkosten auch dann aufzukommen hat, wenn eine Veranstaltung aus Witterungsgründen, aufgrund eines technischen Gebrechens oder aus sonstigen nicht von Georg Krewenka vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Gründen nicht oder nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form stattfinden kann.

11. Besondere Bestimmungen: Einzelcoaching als Mentaltrainer und Lebens- und Sozialberatung in Ausbildung unter Supervision (LSB i.A.u.S.)

11.1    Offenlegung des Ausbildungsstatus: Die Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater wird derzeit im Rahmen einer Ausbildung unter Supervision ausgeübt. Georg Krewenka ist noch nicht als selbständiger Lebens- und Sozialberater gewerberechtlich befugt; die entsprechenden Leistungen werden ausdrücklich als „Lebens- und Sozialberatung in Ausbildung unter Supervision (LSB i.A.u.S.)“ erbracht und in Angebot, Auftragsbestätigung und Kommunikation entsprechend gekennzeichnet.

11.2    Georg Krewenka erbringt Mentaltraining sowie Leistungen der Lebens- und Sozialberatung i.A.u.S. Diese Leistungen sind keine Psychotherapie, keine ärztliche oder psychiatrische Behandlung und keine klinisch-psychologische Diagnostik. Sie richten sich an Personen ohne akuten Behandlungsbedarf.

11.3    Bestehen Hinweise auf eine behandlungsbedürftige Erkrankung, weist Georg Krewenka darauf hin und empfiehlt die Abklärung bei Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder klinischen Psycholog:innen. Eine laufende medizinische oder psychotherapeutische Behandlung darf aufgrund der hier beschriebenen Leistungen nicht abgebrochen oder verändert werden.

11.4    Coaching und Beratung sind Prozesse, die aktive Mitwirkung voraussetzen. Entscheidungen und deren Umsetzung liegen in der Eigenverantwortung des Vertragspartners bzw. der teilnehmenden Person (vgl. Punkt 3.3).

11.5    Georg Krewenka unterliegt hinsichtlich aller im Rahmen des Coachings bzw. der Beratung anvertrauten Informationen einer strengen Verschwiegenheitspflicht, die auch nach Ende der Zusammenarbeit fortbesteht. Mit Erteilung der Gewerbeberechtigung nach § 119 GewO gilt zusätzlich die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Lebens- und Sozialberater.

11.6    Werden Einzelcoachings im Auftrag eines Unternehmens für dessen Mitarbeiter:innen durchgeführt, gilt die Verschwiegenheitspflicht nach Punkt 11.5 auch gegenüber dem beauftragenden Unternehmen; Inhalte einzelner Sitzungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der teilnehmenden Person an das Unternehmen weitergegeben.

12. Technische Voraussetzungen bei Online-Leistungen

12.1    Sitzungen können nach Vereinbarung auch online (z. B. via Microsoft Teams) stattfinden. Der Vertragspartner bzw. die teilnehmende Person benötigt hierfür eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät mit Kamera und Mikrofon.

12.2    Für Ausfälle oder Störungen von Drittdiensten (z. B. Microsoft Teams), die außerhalb des Einflussbereichs von Georg Krewenka liegen, wird nicht gehaftet; ein Ersatztermin wird angeboten.

13. Gewährleistung

13.1    Geringfügige Abweichungen vom vertraglich Geschuldeten, wie beispielsweise die technische Ausführung bei Foto-/Filmleistungen, stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.

13.2    Für Unternehmer:innen: Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Übernahme, wobei die Anwendbarkeit der Mängelvermutung nach § 924 ABGB ausdrücklich abbedungen wird.

13.3    Für Verbraucher:innen: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und -regelungen unverändert.

14. Haftung

14.1    Georg Krewenka verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung eingesetzter Dritter nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

14.2    Für Unternehmer:innen: Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Georg Krewenka oder betreffen den Ersatz von Personenschäden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar (ohne Drittkosten) beschränkt.

14.3    Für Verbraucher:innen: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies nicht gegen zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts verstößt; für Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Georg Krewenka uneingeschränkt.

14.4    Für Entscheidungen, die der Vertragspartner bzw. die teilnehmende Person auf Basis von Coaching-, Beratungs- oder Trainingsleistungen trifft, sowie für deren Folgen wird keine Haftung übernommen (vgl. Punkt 3.3).

14.5    Georg Krewenka trifft keine Haftung, wenn die Leistungserbringung durch ein technisches Gebrechen oder einen Fehler eines beauftragten Dritten beeinträchtigt wird. Steht Georg Krewenka im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung ein Schadenersatzanspruch gegen Dritte zu, wird dieser an den Auftraggeber abgetreten.

15. Vertraulichkeit und Datenschutz

15.1    Beide Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

15.2    Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://krewenka.com/datenschutzerklaerung/.

16. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Streitbeilegung

16.1    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen dieses Staates unberührt.

16.2    Für Verbraucher:innen: Für Klagen gegen Verbraucher:innen mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel dieser Ort liegt (§ 14 KSchG).

16.3    Für Unternehmer:innen: Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien das sachlich zuständige Gericht in Mödling, alternativ das sachlich zuständige Gericht in Wien.

16.4    Georg Krewenka ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes teilzunehmen. Eine direkte Klärung von Anliegen ist jederzeit möglich, z. B. unter georg@krewenka.com.

17. Schlussbestimmungen

17.1    Für Unternehmer:innen: Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner rechtzeitig bekannt gegeben und gelten nach einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen als vereinbart, wobei die Nicht-Abgabe einer Äußerung als Zustimmung gewertet wird. Auf diesen Umstand wird in der Änderungsbekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.

17.2    Für Verbraucher:innen: Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Für laufende Verträge gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen.

17.3    Für Unternehmer:innen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, entspricht.

17.4    Für Verbraucher:innen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

17.5    Ansprüche aus diesem Vertrag können vom Vertragspartner nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Georg Krewenka abgetreten werden.

Stand: 9.9.2026